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BayObLG, 09.11.2004 - 4Z Sch 17/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1061 ZPO Art. IV UNÜ, Art. V Abs. 1 Buchst. b UNÜ, Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ, Art. VII Abs. 1 UNÜ
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren:- Schiedsspruch, ausländisch; - Vollstreckbarerklärung, - formelle AntragserfordernisseAufhebungsgründe Versagungsgründe: - nicht ordnungsgemäßes Verfahren; - ordre public; - rechtliches Gehör, Behinderung in den ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.2003 - III ZB 68/02
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Anwendung des …
Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 4Z Sch 17/04
Die nationale Regelung des § 1064 ZPO hat nach dem Günstigkeitsprinzip des Art. VII Abs. 1 des UN-Übereinkommens vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) Vorrang vor der entsprechenden Bestimmung des Art. IV UNÜ (vgl. BGH SchiedsVZ 2003, 281, 282).